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16.02.2011
Bevölkerungserhebung 2010: 1,371 Millionen Zürcherinnen und Zürcher
Von Hans-Peter Bucher
Alljährlich wird die kantonale Bevölkerungszahl als Grundlage für den Finanzausgleich unter den Zürcher Gemeinden erfasst. Dabei hat das Statistische Amt nun per Ende 2010 erstmals eine neue, für alle Gemeinden einheitliche Zählweise angewandt. Gemäss der neuen Berechnungsart zählte der Kanton Zürich Ende 2010 rund 1'371’000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Bevölkerung damit um rund 26'100 Personen oder 1,9 Prozent gewachsen. Etwas mehr als die Hälfte des Anstieges dürfte auf einen Wanderungs- und knapp ein Fünftel auf einen Geburtenüberschuss zurückzuführen sein, fast 30 Prozent entfallen dagegen auf die veränderte Zählweise. Wird dieser statistische Effekt ausgeklammert, zeigt sich, dass die Bevölkerung 2010 ähnlich stark gewachsen ist wie 2009.

Die neue Zählweise im Detail
Im letzten Herbst hat der Zürcher Regierungsrat die Verordnung zum Finanzausgleichsgesetz aus dem Jahre 1978 revidiert und dabei die Erhebung der kommunalen Einwohnerzahlen neu geregelt. Die Feststellung des Einwohnerbestandes ist nun nicht mehr Sache der Gemeinden, sondern des Statistischen Amts des Kantons. Die Erfassung erfolgt jährlich per 31. Dezember. Zur Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählen nur Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, nicht jedoch jene mit Nebenwohnsitz. Bei den schweizerischen Staatsangehörigen sind es jene, die in der Gemeinde gemeldet sind. Bei den ausländischen Staatsangehörigen sind es sämtliche Personen mit Ausweis B (Aufenthalter/innen) oder C (Niedergelassene) und von den übrigen Ausländerkategorien all jene, die seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in der Gemeinde leben. Nicht gezählt werden Personen im Asylverfahren. Durch die neue Zählweise werden einerseits die Kurzaufenthalter präziser erfasst und andererseits die vorläufig Aufgenommenen, die schon über ein Jahr in der Gemeinde leben, neu mitgezählt. Dadurch liegt der Ausländeranteil im Kanton Zürich neu etwas höher, nämlich bei 24,0 Prozent (2009: 23,3 Prozent).

Bevölkerungszahl steigt in allen Regionen an
Auch gemäss neuer Zählweise wächst die Bevölkerung in sämtlichen Zürcher Regionen. Prozentual am stärksten zugelegt haben das Knonaueramt und das Limmattal, gefolgt von den Regionen Unterland, Winterthur und Umgebung sowie Glattal. Knapp dahinter folgen das Furttal und das Oberland. Das Wachstum der Stadt Zürich entspricht dem kantonalen Mittel, darunter liegen der Zimmerberg, der Pfannenstiel und das Weinland. In absoluten Zahlen liegt – wie bereits im Vorjahr – die Region Zürich klar vorn. Dahinter folgen die Region Winterthur und Umgebung, das Oberland, das Glattal sowie das Unterland.

Kaum veränderte Grössenverhältnisse zwischen den Regionen
Die demografischen Bewegungen und die neue Zählweise haben die Anteile der Zürcher Regionen am kantonalen Bevölkerungstotal nicht wesentlich verändert. In der Tendenz hat sich mit dem Systemwechsel die Bevölkerungszahl der Städte aber stärker verändert als jene von ländlichen Gemeinden. Gut ein Drittel der durch die neue Zählweise verursachten Veränderungen geht auf das Konto der beiden Grossstädte Zürich und Winterthur, etwa 40 Prozent entfallen auf die übrigen Städte und der restliche Viertel auf die übrigen Gemeinden des Kantons.

...

Elektronische Lieferung der Daten
Da die kommunalen Daten im Zuge der Registerharmonisierung neu mit elektronischem Datenexport an das Statistische Amt geliefert werden, steht nun bereits anfangs Februar eine kantonale Einwohnerzahl zur Verfügung. Die Zahlen werden in der nun vorliegenden provisorischen Form anfangs März im Amtsblatt publiziert und dann nach Ablauf einer Rekursfrist von 30 Tagen definitiv. Die Zahlen dienen nicht nur der Berechnung des kantonalen Finanzausgleichs, sondern auch als Schlüssel für die Verteilung der Kantonsratssitze auf die Wahlbezirke sowie der Kostenbeiträge an die anerkannten Religionsgemeinschaften. Neu werden nicht mehr nur die Mitglieder der evangelisch-reformierten, der römisch-katholischen und der christkatholischen Kirche erfasst, sondern auch jene der beiden anerkannten jüdischen Gemeinden, der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich sowie der Jüdischen Liberalen Gemeinde.

Zum Text der revidierten Verordnung zum Finanzausgleichsgesetz vom 27.10.2010:

Zürcher Amtsblatt vom 05.11.2010, S. 2301ff



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